DSFinV-K
AEAO zu §146a -Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung Berlin, 17.Juni 2029
- DSFinV-K bedeutet: „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“.
- Für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen (vgl. AEAO zu §146a, Nr. 1.2) gilt die DSFinV-K.
- Hierbei ist unerheblich, ob die Kassen TSE-fähig sind oder nicht (bauartenbedingte Übergangsperiode bis 31.Dezember 2022).
- CASIO erfüllt bereits heute die DSFinV-K (notwendig : EDE-IPL (Firmware von CASIO), LoxBox, Taxonomieschnittstelle, CESF)
- Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0)
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstel leFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
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